Moed Katan 26

Kapitel 26

א והתניא מביאין כלים מבית האומן כגון כד מבית הכדר וכוס מבית הזגג אבל לא צמר מבית הצבע ולא כלים מבית האומן ואם אין לו מה יאכל נותן לו שכרו ומניחו אצלו ואם אינו מאמינו מניחו בבית הסמוך לו ואם חושש להם שמא יגנבו (מפנן לחצר אחרת ואם אינו מאמינו) מביאן בצנעה בתוך ביתו
1 Es wird auch gelehrt: Man darf Gefäße vom Handwerker holen, zum Beispiel einen Topf vom Töpfer oder ein Glas vom Glaser, nicht aber Wolle vom Färber oder Gerätschaften vom Handwerker. Hat [der Handwerker] nichts zu essen, so bezahle man ihm seinen Lohn und lasse [das Gerät] bei ihm; traut man ihm nicht, so lasse man es in einem naheliegenden Hause; befürchtet man, es könne gestohlen werden, so bringe man es heimlich nach Hause. –
ב תרצת מביאין מוליכין קשיא דקתני אין מביאין וכל שכן שאין מוליכין אלא מחוורתא כדשניין מעיקרא:
2 Du hast also den Widerspruch hinsichtlich des Holens erklärt, wie ist es aber hinsichtlich des Hinbringens zu erklären, denn er lehrt, man dürfe nicht holen, und um so weniger hinbringen!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie wir zuerst erklärt haben.
ג <big><strong>מתני׳</strong></big> מחפין את הקציעות בקש רבי יהודה אומר אף מעבין מוכרי פירות כסות וכלים מוכרים בצנעה לצורך המועד הציידין והדשושות והגרוסות עושין בצנעה לצורך המועד רבי יוסי אומר הם החמירו על עצמן:
3 <b>M</b><small>AN DARF</small> T<small>ROCKENFEIGEN MIT</small> S<small>TROH BEDECKEN;</small> R. J<small>EHUDA SAGT, AUCH AUFSCHICHTEN</small>. F<small>RUCHTHÄNDLER,</small> K<small>LEIDERHÄNDLER UND</small> G<small>ERÄTEHÄNDLER DÜRFEN FÜR DEN</small> F<small>ESTBEDARF HEIMLICH VERKAUFEN</small>. J<small>ÄGER</small>, G<small>RÄUPNER UND</small> B<small>OHNENGRÄUPNER DÜRFEN FÜR DEN</small> F<small>ESTBEDARF IHRE</small> A<small>RBEIT HEIMLICH VERRICHTEN;</small> R. J<small>OSE SAGTE:</small> S<small>IE HABEN SICH SELBER EINE</small> E<small>RSCHWERUNG AUFERLEGT</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> פליגי בה רבי חייא בר אבא ורבי אסי ותרוייהו משמיה דחזקיה ורבי יוחנן חד אמר מחפין אקלושי מעבין אסמוכי וחד אמר מחפין בין אקלושי בין אסמוכי מעבין עושה אותו כמין כרי תניא נמי הכי מעבין עושה אותו כמין כרי דברי ר' יהודה:
4 GEMARA. Hierüber streiten R. Ḥija b. Abba und R. Asi, beide im Namen Ḥizqijas und R. Joḥanans; einer sagt, ‘bedecken’ heiße spärlich Zudecken und ‘aufschichten’ heiße dicht zudecken, und einer sagt, ‘bedecken’ heiße sowohl spärlich als auch dicht zudecken, und ‘aufschichten’ heiße eine Art Haufen machen. Ebenso wird gelehrt: Man schichte sie auf und mache eine Art Haufen – so R. Jehuda.
ה מוכרי פירות כסות וכלים מוכרין בצנעה וכו': אבעיא להו הן החמירו על עצמן דלא הוו עבדי כלל או דלמא דהוו עבדי בצנעה
5 F<small>RUCHTHÄNDLER,</small> K<small>LEIDERHÄNDLER UND</small> G<small>ERÄTEHÄNDLER DÜRFEN</small> &amp;<small>C. HEIMLICH VERKAUFEN</small>. Sie fragten: Haben sie sich selber eine Erschwerung auferlegt, überhaupt nicht zu arbeiten, oder aber, dies heimlich zu tun? –
ו ת"ש מוכרי פירות כסות וכלים מוכרין בצנעה לצורך המועד ר' יוסי אומר תגרי טבריא הן החמירו על עצמן שלא יהו מוכרין כל עיקר צדי חיות ועופות ודגים צדין בצנעה לצורך המועד רבי יוסי אומר צדי עכו הן החמירו על עצמן שלא יהו צדין כל עיקר דשושי חילקא טרגיס וטיסני דוששין בצנעה לצורך המועד ר' יוסי אומר דשושי ציפורי הן החמירו על עצמן שלא יהו דוששין כל עיקר
6 Komm und höre: Fruchthändler, Kleiderhändler und Gerätehändler dürfen für den Festbedarf heimlich verkaufen. R. Jose sagte: Die Händler in Tiberias haben sich selber eine Erschwerung auferlegt, überhaupt nichts zu verkaufen. Fänger von Wild, Geflügel und Fischen dürfen für den Festbedarf heimlich fangen. R. Jose sagte: Die Fänger in A͑kko haben sich selber eine Erschwerung auferlegt, überhaupt nichts zu fangen. Mahler von Spelt-, Weizen- und Gerstengraupen dürfen für den Festbedarf heimlich mahlen. R. Jose sagte: Die Mahler in Sepphoris haben sich selber eine Erschwerung auferlegt, überhaupt nichts zu mahlen.
ז אמר אביי חילקא חדא לתרתי טרגיס חדא לתלת טיסני חדא לארבעה כי אתא רב דימי אמר כונתא
7 Abajje sagte: Ḥilqa [Speltgraupen] ist ein [Korn] in zwei Teile geteilt, Ṭargis [Weizengraupen] ist ein [Korn] in drei Teile geteilt, Ṭisani [Gerstengraupen] ist ein [Korn] in vier Teile geteilt. Als R. Dimi kam, erklärte er: [Ḥilqa sei] Spelt.
ח מיתיבי חילקא טרגיס וטיסני טמאין בכל מקום בשלמא למ"ד חדא לתרתי לתלת ולארבעה משום הכי טמאין בכל מקום דאתכשור אלא למ"ד כונתא אמאי טמאין בכל מקום הא לא איתכשור
8 Man wandte ein: Ḥilqa, Ṭargis und Ṭisani sind überall verunreinigungsfähig. Erklärlich ist es nach demjenigen, welcher sagt, eines in zwei, drei oder vier geteilt, daß sie überall verunreinigungsfähig sind, da sie dafür empfänglich gemacht worden sind, weshalb aber sind sie nach demjenigen, welcher sagt, [Ḥilqa sei] Spelt, überall verunreinigungsfähig, sie sind ja dafür nicht empfänglich gemacht worden!?
ט כגון דמיקלפן דאי לאו דשרא להו במיא לא הוה מיקלפא ואמאי קרי ליה חילקא דשקל חלקיהו
9 Wenn sie geschält sind; legt man sie nicht in Wasser, so schälen sie sich nicht. – Weshalb heißen sie Ḥilqa? – Weil sie eine Glätte [Ḥilqa] erhalten.
י מיתיבי הנודר מן הדגן אסור אף בפול המצרי יבש ומותר בלח ומותר באורז בחילקא וטרגיס וטיסני בשלמא למ"ד חדא לתרתי חדא לתלת וחדא לארבעה שפיר דנפקו להו מתורת דגן אלא למ"ד כונתא דגן מעליא הוא קשיא
10 Man wandte ein: Wer sich das Getreide abgelobt hat, dem sind auch die trockenen ägyptischen Bohnen verboten, feuchte aber erlaubt; ferner sind ihm auch Reis, Ḥilqa, Ṭargis und Ṭisani erlaubt. Erklärlich ist dies nach demjenigen, welcher sagt, eines in zwei, drei oder vier geteilt, da sie nicht mehr zum Getreide gehören, nach demjenigen aber, welcher sagt, [Ḥilqa sei] Spelt, ist es ja richtiges Getreide!? – Dies ist ein Einwand.
יא רב הונא שרא להו להנהו כרופייתא למיזל לזבוני כי אורחייהו בשוקא איתיביה רב כהנא חנות פתוחה לסטיו פותח ונועל כדרכו
11 R. Hona erlaubte den Gewürzhändlern, auf den Markt zu gehen und in gewöhnlicher Weise zu verkaufen. R. Kahana wandte gegen ihn ein: Ist der Laden nach dem Säulengange geöffnet, so darf man [die Türen] auf gewöhnliche Weise öffnen und schließen;
יב פתוחה לרה"ר פותח אחת ונועל אחת וערב יום טוב האחרון של חג מוציא ומעטר את שוקי העיר בפירות בשביל כבוד י"ט האחרון מפני כבוד י"ט האחרון אין שלא מפני כבוד י"ט לא
12 ist er nach der Straße geöffnet, so öffne man die eine und schließe die andere. Am Vorabend des letzten Festtages darf man zu Ehren des letzten Festtages die Früchte herausstellen und mit diesen die Straßen der Stadt schmücken. Nur zu Ehren des letzten Festtages, nicht aber, wenn nicht zu Ehren des [letzten] Festtages!? –
יג לא קשיא הא בפירי הא בתבלין:
13 Das ist kein Einwand; dies gilt von Früchten, da sind es Gemüse.
יד <br><br><big><strong>הדרן עלך מי שהפך:</strong></big><br><br>
14 
טו מתני׳ <big><strong>ואלו</strong></big> מגלחין במועד הבא ממדינת הים ומבית השביה והיוצא מבית האסורין והמנודה שהתירו לו חכמים וכן מי שנשאל לחכם והותר והנזיר והמצורע מטומאתו לטהרתו
15 <b>F</b>OLGENDE <small>DÜRFEN SICH AM</small> H<small>ALBFESTE DAS</small> H<small>AAR SCHEREN: WER AUS ÜBERSEEISCHEN</small> L<small>ÄNDERN ODER AUS DER</small> G<small>EFANGENSCHAFT HEIMKEHRT, WER DAS</small> G<small>EFÄNGNIS VERLÄSST, WER MIT DEM</small> B<small>ANNE BELEGT WAR UND VON DEN</small> W<small>EISEN BEFREIT WURDE, EBENSO, WEM AUF</small> B<small>LTTEN EIN</small> G<small>ELEHRTER EIN</small> [<small>DIESBEZÜGLICHES</small> G<small>ELÜBDE</small>] <small>GELÖST HAT, DER</small> N<small>AZIRÄER</small> <small>UND DER AUS SEINER</small> U<small>NREINHEIT IN</small> R<small>EINHEIT ÜBERGEHENDE</small> A<small>USSÄTZIGE</small>.
טז ואלו מכבסין במועד הבא ממדינת הים ומבית השביה והיוצא מבית האסורין
16 F<small>OLGENDE DÜRFEN AM</small> H<small>ALBFESTE [DIE</small> K<small>LEIDER] WASCHEN: WER AUS ÜBERSEEISCHEN</small> L<small>ÄNDERN ODER AUS DER</small> G<small>EFANGENSCHAFT HEIMKEHRT, WER DAS GEFÄNGNIS VERLÄSST, </small>